Der Verwaltungshelfer

Großraum- und/oder Schwertransporte weichen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und/oder Straßenverkehrs-Ordnung ab. Hierbei werden die allgemein zulässigen Abmessungen von Fahrzeug und/oder Ladung überschritten.

Zur Durchführung eines Großraum- und/oder Schwertransport bedarf es einer Genehmigung gem. § 29 Abs. 3 und/oder § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.

Seit 1997 ist die GENOSK als Verwaltungshelfer für Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden tätig. Unsere Kompetenz, Erfahrung und Unabhängigkeit ermöglicht eine Entlastung der Behördenmitarbeiter in einem transparenten Genehmigungsverfahren.

Neben der Plausibilitätsprüfung und Beteiligung der Anhörungspartner erstellen wir, als Verwaltungshelfer, einen VwVfG-konformen Bescheidentwurf und entlasten damit die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden sowie Kontrollbehörden.

Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung sind wir ein kompetenter Ansprechpartner für viele Behördenmitarbeitende und für die Branche, wenn es um Fragen rund um das Genehmigungsverfahren geht.

Wir bearbeiten jährlich 14.000 - 15.000 Anträge für mehr als 15 Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden – gerne entlasten wir auch Ihre Sachbearbeitende.

In unserem Erklärvideo erhalten Sie einen ersten Einblick in den Verfahrensablauf.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Prüfung der Voraussetzungen
  • Plausibilitätsprüfung
  • Zuständigkeitssuche im Anhörverfahren
  • Erstellung des Antragverteilers
  • Bei Fahrverboten – Kontaktaufnahme mit Antragsteller
  • Bearbeitung von Fragen des Antragstellers
  • Eingangs- und Inhaltskontrolle der Stellungnahmen
  • Erstellung einer Bescheidvorlage
  • Nachbearbeitung bei evtl. Änderungen oder Verlängerungen